ERASMUS+
Das Erasmus+ Programm fördert seit 1987 die Zusammenarbeit europäischer Hochschulen sowie die Mobilität von Studierenden, Lehrenden und Verwaltungspersonal. Studierende profitieren von einer Vielzahl an Vorteilen für ein Auslandsstudium oder Auslandspraktikum, während Lehrende und Mitarbeitenden ebenso eine Vielzahl an Vorteilen für Personalmobilität offen stehen. Erfahren Sie mehr zum ERASMUS+ Programm auf den Seiten des International Office sowie der Nationalen Agentur für ERASMUS+ Hochschulzusammenarbeit. Wenden Sie sich bei Fragen gerne an das International Office oder an Prof. Dr. Erwann Bocquillon, den ERASMUS+ Ansprechpartner des Physik-Departments.
Ansprechpartner des Departments Physik
Prof. Dr. Erwann Bocquillon
Professor des II. Physikalischen Instituts
Adresse
Zülpicher Straße 77
Büro 203, II. Physikalisches Institut
50937 Köln
Auslandsstudium mit ERASMUS+
Wer wird gefördert?
- Deutsche oder EU-/EFTA-Staatsangehörige, Staatsangehörige des assoziierten Landes Türkei; Asylberechtigte; Staatenlose
- ausländische Personen mit dauerhaftem Wohnrecht in Deutschland (unbefristete Aufenthaltserlaubnis)
- Bachelor-, Master-, Diplom-, PhD- sowie Lehramt-Studierende
- keine Altersbeschränkung
- an der Universität zu Köln Immatrikulierte
- Abschluss mindestens des ersten Studienjahrs bei Antritt des Auslandsaufenthalts
In welchen Ländern wird gefördert?
In den 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei, Schweiz.
Was wird gefördert?
- Ein Vollzeitstudium im eingeschriebenen Fach
- Befreiung von Studiengebühren an der gasthochschule und an der Universität zu Köln (Beurlaubung durch das Studierendensekretariat auf Antrag des*r Studierenden)
- Sprachkurs an der Partnerhochschule
Wie lange dauert die Förderung?
- Pro Student*in ist nur jeweils ein Auslandsaufenthalt mit dem ERASMUS-Studien- bzw. Praktikumsprogramm gestattet. Die Höchstförderdauer für ERASMUS-Studium plus Praktikum beträgt 24 Monate.
- 3 bis 12 Monate. Ab Juli des ersten Jahres, nicht länger als der 30. September des folgenden Jahres.
Wann wird gefördert?
Zwischen Anfang Juni eines jeden Jahres und Ende September eines jeden Folgejahres.
Wie lange ist die Aufenthaltszeit?
Angepasst an den akademischen Kalender der Partnerhochschule.
Was sind die Bewerbungsfristen?
Zu beachten sind die Einschreibefristen der jeweiligen Partnerhochschule.
Wo läuft das Auswahlverfahren?
Im Fachbereich.
Wie hoch ist die Fördersumme?
100-150 Euro pro Monat (BAföG-Empfänger*innen erhalten einen Mobilitätszuschuss in gleicher Höhe wie die anderen Studierenden).
Wie läuft die Bewerbung ab?
Die Bewerbung erfolgt in vorheriger Absprache mit uns (ERASMUS-Beauftragte: siehe Ansprechpartner*innen der Fachgruppe).
Welche Bewerbungsunterlagen werden benötigt?
Es wird ein tabellarischer Lebenslauf, ein Motivationsschreiben, ein Leistungsnachweis und eine Immatrikulationsbescheinigung benötigt.
ERASMUS-Praktikum
Wer wird gefördert?
- Deutsche oder EU-/EFTA-Staatsangehörige, Staatsangehörige des assoziierten Landes Türkei; Asylberechtigte; Staatenlose
- ausländische Personen mit dauerhaftem Wohnrecht in Deutschland (unbefristete Aufenthaltserlaubnis)
- Bachelor-, Master-, Diplom-, PhD- sowie Lehramt-Studierende
- keine Altersbeschränkung
- an der Universität zu Köln Immatrikulierte
In welchen Ländern wird gefördert?
In den 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei, Schweiz.
Was wird gefördert?
- Vollzeitpraktika in Unternehmen, Verbänden, Behörden, NGOs, Hochschulen, Schulen etc. jeweils frei wählbar mit inhaltlichem Bezug zum Studium
- Aussgeschlossen ist die Förderung eines ERASMUS-Praktikums an europäischen Institutionen und Einrichtungen, an Einrichtungen oder Organisationen, die Gemeinschaftsprogramme (EU-Programme) verwalten, sowie in nationalen diplomatischen Vertretungen (Botschaften usw.) des Herkunftslands des*r Geförderten
- Es können sowohl Pflichtpraktika, als auch freiwillige Praktika gefördert werden. Freiwillige (fakultative) Praktika sind durch die Vergabe von Leistungspunkten, oder Eintrag ins Diploma Supplement anzuerkennen
Wie lange dauert die Förderung?
- Pro Student*in ist nur jeweils ein Auslandsaufenthalt mit dem ERASMUS-Studien- bzw. Praktikumsprogramm gestattet. Die Höchstförderdauer für ERASMUS-Studium plus Praktikum beträgt 24 Monate.
- 3 bis 12 Monate. Ab Juli des ersten Jahres, nicht länger als der 30. September des folgenden Jahres.
Wann wird gefördert?
Zwischen Anfang Juni eines jeden Jahres und Ende September eines jeden Folgejahres.
Wie lange ist die Aufenthaltszeit?
Die Aufenthaltszeit ist frei wählbar.
Was sind die Bewerbungsfristen?
Es gibt keine Bewerbungsfristen.
Wo läuft das Auswahlverfahren?
Im Fachbereich.
Wie hoch ist die Fördersumme?
Die Förderung beträgt 350€ pro Monat.
Wie läuft die Bewerbung ab?
Die Bewerbung erfolgt in vorheriger Absprache mit uns (ERASMUS-Beauftragte: siehe Ansprechpartner*innen der Fachgruppe).
Welche Bewerbungsunterlagen werden benötigt?
Es wird ein tabellarischer Lebenslauf, ein Motivationsschreiben, ein Leistungsnachweis, eine Immatrikulationsbescheinigung sowie eine formlose Praktikumsbescheinigung des Unternehmens (mit Name, Anschrift, Ansprechperson mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Praktikumsbeginn und Praktikumsdauer) benötigt.