STUDIENORDNUNG
FÜR DEN STUDIENGANG
PHYSIK-DIPLOM
AN DER MATHEMATISCH-NATURWISSENSCHAFTLICHEN
FAKULTÄT DER
UNIVERSITÄT ZU
KÖLN
vom 21.2.1992 in der Fassung der Ordnung zur Änderung der Studienordnung
vom 31.7.2000.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 85 Abs. 1 des Gesetzes über
die Universitäten des Landes Nordrhein Westfalen (UG) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 3. August 1993 (GV. NW. S 532), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 19. Juni 1994 (GV. NW. S. 428), und unter Berücksichtigung
der Verordnung zu quantitativen Eckdaten für Studium und Prüfungen
in universitären Studiengängen (Eckdatenverordnung Universitäten
- EckVO-U) vom 17. März 1994 (GV.NW. S. 139), hat die Universität
folgende Ordnung als Satzung erlassen.
(2) Das Lehrangebot ermöglicht es, die Diplomvorprüfung Ende des vierten Semesters und die Diplomprüfung einschließlich der 12 Monate dauernden Diplomarbeit Ende des 10. Semesters abzulegen. Die Regelstudienzeit im Sinne von § 91 Abs. 2 Nr. 2 WissHG beträgt daher 10 Semester.
(3) Der Gesamtumfang der zu besuchenden Lehrveranstaltungen beträgt 160 Semesterwochenstunden; davon können etwa 10 Semesterwochenstunden frei gewählt werden.
(4) Im Grundstudium können außer den Prüfungs- und Studienleistungen gemäß § 10 dieser Studienordnung weitere Studienleistungen erbracht werden.
(5) Das Hauptstudium ermöglicht durch die Wahl geeigneter Studienfächer eine wissenschaftliche Schwerpunktbildung; dies bedingt eine entsprechende Eigeninitiative und Eigenverantwortung der Studierenden. Gleiches gilt für die Diplomarbeit, die als wissenschaftliche Arbeit in einem der Fachgebiete gemäß § 20 DER Diplomprüfungsordnung angefertigt werden muß. Siehe auch § 17 dieser Ordnung.
(2)Vorlesungen sind im Regelfall wissenschaftliche Vorträge, gegebenenfalls unter Einschluß von Demonstrationsexperimenten, die studienfachspezifische Kenntnisse vermitteln, mit Forschungsgegenständen, wissenschaftlichen Fragestellungen und methodischen Vorgehensweisen vertraut machen, neue Forschungsergebnisse darstellen und ergänzen, künftige Forschungsaufgaben umreißen, sowie Hinweise auf einschlägige Literatur geben.
(3)Übungen dienen der Vertiefung der durch Vorlesungen und Selbststudium erworbenen Kenntnisse. Hierzu werden Aufgaben gestellt und deren Lösung in kleinen Gruppen erarbeitet und diskutiert. Es besteht Anwesenheitspflicht.
(4) In den Praktika soll die Fähigkeit zum experimentellen Arbeiten erworben und unter Beweis gestellt werden. Die Versuche werden in kleinen Gruppen durchgeführt. Es besteht Anwesenheitspflicht.
(5) Seminare dienen der Vertiefung des vermittelten Wissens und seiner Anwendung auf spezielle Probleme der Physik. In ihnen soll die Fähigkeit entwickelt werden, ein Thema fortgeschrittenen Niveaus selbständig zu erarbeiten und klar vorzutragen.
Dazu erarbeitet jeder Seminarteilnehmer in der Regel auf der Basis von Originalliteratur das vom Dozenten gestellte Thema und referiert darüber in einem etwa 60-minütigen Vortrag. Außerdem wird die Beteiligung an den Diskussionen erwartet. Es besteht Anwesenheitspflicht.
(7) Leistungsnachweise sind Übungs-, Praktikums- und Seminarscheine.
Sie bestätigen die erfolgreiche Teilnahme an der entsprechenden Lehrveranstaltung
und werden aufgrund von Leistungen während der Lehrveranstaltungen
(z.B. Bearbeiten von Übungsaufgaben, Durchführung und Auswertung
von Versuchen, Vorträgen, Klausuren und mündlichen Prüfungen)
erteilt. Die Anzahl und die Art der zu erbringenden Leistungen sowie die
Bedingungen, nach denen diese Leistungen zu erbringen sind, bestimmt der
Hochschullehrer, der die Lehrveranstaltung verantwortlich leitet, in den
ersten 14 Tagen der Lehrveranstaltungszeit, sofern in der Diplomprüfungsordnung
oder in Teil II oder Teil III dieser Ordnung keine besonderen Bestimmungen
für den Erwerb der Leistungsnachweise getroffen sind.
(2) Bei der Planung des Studiums ist zu beachten, daß die Durchführung
der Lehrveranstaltungen in jedem Semester von den personellen und räumlichen
Möglichkeiten der Physikalischen Institute für die wissenschaftliche
Lehre bestimmt wird. In diesem Rahmen sollen die planmäßigen
Lehrveranstaltungen des Grund- und Hauptstudiums in einem Jahresturnus
angeboten werden.
(2) Zuständig für Auskünfte in Fragen der Einschreibung ist das Sekretariat der Universität zu Köln, bei ausländischen Bewerbern das Akademische Auslandsamt der Universität zu Köln.
(3) Die Studienberatung in allgemeinen Fragen eines Studiums an der Universität zu Köln erfolgt durch die Zentrale Studienberatung.
(4) Die Studienberatung in fachlichen Fragen erfolgt durch die fachlich zuständigen hauptamtlichen Hochschullehrer sowie durch die im Vorlesungsverzeichnis besonders genannten Mitarbeiter.
Experimentalphysik,
Theoretische Physik,
Mathematik,
Chemie oder Informatik.
Lehrveranstaltung Lehrveranstaltungsart
SWSV Ü S P insgesamt Physik I mit Übungen 6 2 8 Physik II mit Übungen 6 2 8 Physik III 4 4 Physikalisches Praktikum für Physiker (in 2 Teilen) 16 16 insgesamt 36
Leistungsnachweise: Übungsscheine zu Physik I und Physik II,
Praktikumsschein zum Physikalischen
Praktikum für Physiker.
- Anmerkung:
- SWS (Semesterwochenstunden) geben die zeitliche Dauer einer Lehrveranstaltung je Semesterwoche an. Die Lehrveranstaltungsarten werden abgekürzt mit: V = Vorlesung, Ü = Übung, S = Seminar und P = Praktikum.
Lehrveranstaltung Lehrveranstaltungsart
SWSV Ü S P insgesamt Theoretische Physik I (Mechanik) mit Übungen 4 2 6 Theoretische Physik II (Elektrodynamik) mit
Übungen (siehe die nachfolgenden Hinweise)4 2 6 insgesamt 6
Leistungsnachweis: Übungsscheine zur Theoretischen Physik I oder
zur Theoretischen Physik II
(siehe die nachfolgenden Hinweise).
- Hinweise:
- 1. Für das Vordiplom sollte in der Regel der Übungsschein zur Theoretischen Physik I und nur in Ausnahmefällen stattdessen der Übungsschein zur Theoretischen Physik II erworben werden.
- 2. Wird der Schein zur Theoretischen Physik II (Elektrodynamik) als Zulassungsvoraussetzung für die Diplomvorprüfung benutzt, erstreckt sich die Diplomvorprüfung in Theoretischer Physik auf den Inhalt der Vorlesung Theoretische Physik II. In diesem Fall ist der Schein zur Theoretischen Physik I (Mechanik) für das Hauptstudium zu erwerben.
Lehrveranstaltung Lehrveranstaltungsart
SWSV Ü S P insgesamt Analysis I mit Übungen 4 2 6 Analysis II mit Übungen 4 2 6 Analysis III mit Übungen 4 2 6 Linear Algebra I mit Übungen 4 2 6 Linear Algebra II mit Übungen 4 2 6 insgesamt 30
Leistungsnachweis: Drei Übungsscheine zu den genannten Vorlesungen
Lehrveranstaltung Lehrveranstaltungsart
SWSV Ü S P insgesamt Algemeine Chemie für Naturwissenschaftler 4 4 Chemisches Praktikum für Physiker 6 6 insgesamt 10
Leistungsnachweis: Schein zum Chemischen Praktikum für Physiker
Lehrveranstaltung Lehrveranstaltungsart
SWSV Ü S P insgesamt Informatik I mit Übungen (siehe Hinweis) 4 2 6 Informatik II mit Übungen 4 2 6 insgesamt 12
Leistungsnachweis: Übungsschein zur Informatik I
- Hinweis:
- Für die Teilnahme an den Übungen wird die Kenntnis einer Programmiersprache vorausgesetzt, die im "Programmierkurs zur Informatik" vermittelt wird.
(2) Gegenstand der Prüfungen sind die Inhalte der Pflichtvorlesungen, Übungen und Praktika des Grundstudiums.
(3) Für die Zulassung zur Prüfung ist der Erwerb der in § 11 genannten Leistungsnachweise erforderlich.
(4) Die Prüfungen in Chemie oder Informatik und in Theoretischer Physik können einzeln vorgezogen werden, sobald die entsprechenden Leistungsnachweise erworben wurden.
(5) Das Zulassungsverfahren und die Prüfungsfristen regeln § 9, § 10 und § 11 der Diplomprüfungsordnung.
In einem Gebiet der Physik sind vertiefte Kenntnisse zu erwerben (Physikalisches Wahlpflichtfach). Neben dem physikalischen Wahlpflichtfach ist ein Wahlpflichtfach mathematischer oder naturwissenschaftlicher Richtung (nichtphysikalisches Wahlpflichtfach) zu studieren.
Von Studierenden im Hauptstudium wird die regelmäßige Teilnahme am Physikalischen Kolloquium erwartet. Hier wird in Einzelvorträgen u. a. von auswärtigen Rednern über den Stand der wissenschaftlichen Forschung referiert. Damit wird den Studierenden die Gelegenheit geboten, einen Einblick auch in die Gebiete der Physik zu gewinnen, die in Köln in Forschung und Lehre nicht vertreten sind.
Experimentalphysik,
Theoretische Physik,
das physikalische Wahlpflichtfach
das nichtphysikalische Wahlpflichtfach.
Atom- und Molekülphysik,
Festkörperphysik,
Kernphysik.
Die Ausbildung im physikalischen Wahlpflichtfach sollte auch als Vorbereitung auf die Diplomarbeit genutzt werden, für deren Bewältigung im allgemeinen der Inhalt der Pflichtvorlesungen allein nicht ausreicht (siehe auch § 17 dieser Ordnung).
Mathematik,
Anorganische Chemie,
Organische Chemie,
Physikalische Chemie,
Meteorologie,
Geophysik,
Mineralogie,
Informatik.
Lehrveranstaltung Lehrveranstaltungsart
SWSV Ü S P insgesamt Physik IV (Atomphysik I) 4 4 Physik V (Festkörperphysik I) 4 4 Physik VI (Kernphysik I) 4 4 Physikalische Praktika für Fortgeschrittene gegebenenfalls mit Begleitseminaren 16 16 insgesamt 28
Leistungsnachweise: 2 Praktikumsscheine der Physikalischen
Praktika für Fortgeschrittene.(Siehe
die Nachfolgenden Hinweise
- Hinweis:
- (1)Studierende, die gemäß § 17 Abs. 3 DPO als Wahlpflichtfach Physikalischer Richtung ein Gebiet der Theoretischen Physik wählen, können anstelle eines Leistungsnachweises ("Praktikumsscheins") einen zusätzlichen Schein ("Übungsschein") zur Theoretischen Physik I bis IV erwerben.
(2) Die Teilnahme an den Fortgeschrittenen-Praktika wird erst nach dem Besuch der Vorlesung Theoretische Physik III (Quantenmechanik) empfohlen. Die drei Institute für Experimentalphysik bieten jeweils ein Fortgeschrittenen-Praktikum an. Die Teilnahme an den Begleitseminaren ist Pflicht. Wenn eine experimentelle Diplomarbeit angestrebt wird, sollte ein Praktikum an dem Institut durchgeführt werden, in dem man die Diplomarbeit anfertigen möchte.
Lehrveranstaltung Lehrveranstaltungsart
SWSV Ü S P insgesamt Theoretische Physik II (Elektrodynamik) mit Übungen (siehe Hinweis zu § 11 Absatz 2.) 4 2 6 Theoretische Physik III (Quantenmechanik I) mit Übungen 4 2 6 Theoretische Physik IV (Statistische Physik) mit Übungen 4 2 6 insgesamt 36
Leistungsnachweise: 2 Übungsscheine zu den Kursen Theoretische Physik I - IV,
die nicht für die Zulassung zur Diplomvorprüfung benutzt
wurden. (Siehe Hinweis zu § 11 Absatz 2.)
- Hinweis:
- Studierende, die gemäß § 17 Abs. 3 DPO als Wahlpflichtfach Physikalischer Richtung ein Gebiet der Theoretischen Physik wählen, können anstelle eines Leistungsnachweises ("Praktikumsscheins") einen zusätzlichen Schein ("Übungsschein") zur Theoretischen Physik I bis IV erwerben.
1. Atom- und Molekülphysik
Lehrveranstaltung Lehrveranstaltungsart
SWSV Ü S P insgesamt Atomphysik II 3 3 Spezialvorlesungen aus dem Gebiet der Atom- und Molekülphysik 3 3 Aktive Teilnahme an einem Oberseminar aus dem Gebiet der Atom- und Molekülphysik. (Siehe nachfolgenden Hinweise) 2 2 insgesamt 8
Leistungsnachweise: Schein des Oberseminars.
- Hinweis:
- In Ausnahmefällen kann der Leistungsnachweis in einem Oberseminar eines anderen Fachgebietes erworben werden.
2. Festkörperphysik:
a)Experimentelle Festkörperphysik
Lehrveranstaltung Lehrveranstaltungsart
SWSV Ü S P insgesamt Festkörperphysik II 3 3 Spezialvorlesungen aus dem Gebiet der Festkörperphysik 3 3 Aktive Teilnahme an einem Oberseminar aus dem Gebiet der Experimentellen Festkörperphysik. (Siehe o. Hinweis.) 2 2 insgesamt 8
Leistungsnachweise: Schein des Oberseminars. b)Theorie der Kondensierten Materie
Lehrveranstaltung Lehrveranstaltungsart
SWSV Ü S P insgesamt Theoretische Festkörperphysik I oder Spezialvorlesung 4 4 Theoretische Festkörperphysik II oder Spezialvorlesung 3 3 Aktive Teilnahme an einem Oberseminar aus dem Gebiet der Theorie der Kondensierten Materie. (Siehe o. Hinweis.) 2 2 insgesamt 9
Leistungsnachweise: Schein des Oberseminars. 3. Kernphysik
Lehrveranstaltung Lehrveranstaltungsart
SWSV Ü S P insgesamt Kernpyhsik II 3 3 Spezialvorlesungen aus dem Gebiet der Kernpyhsik 3 3 Aktive Teilnahme an einem Oberseminar aus dem Gebiet der Kernphysik. (Siehe o. Hinweis). 2 2 insgesamt 8
Leistungsnachweise: Schein des Oberseminars. 4. in einem anderen physikalischen Wahlpflichtfach
der Experimentellen oder Theoretischen Physik:
Lehrveranstaltung Lehrveranstaltungsart
SWSV Ü S P insgesamt Spezialvorlesungen aus dem Gebiet des Physikalischen Wahlpflichtfaches. (Vorlesungen und Übungen im Umfang von mindestens 6 SWS.) 6 6 Aktive Teilnahme an einem Oberseminar aus dem Gebiet des physikalischen Wahlpflichtfaches. (Siehe o. Hinweis). 2 2 insgesamt 8
Leistungsnachweise: Schein des Oberseminars.
1. Mathematik:
Lehrveranstaltung Lehrveranstaltungsart
SWSV Ü S P insgesamt 2 vierstündige Vorlesungen mit Übungen, die nicht zu den Pflichtvorlesungen des Grundstudiums zählen. Empfohlen werden insbesondere Funktionentheorie und Differentialgleichungen. Die Übungen können durch Seminare ersetzt werden. 4 2 6 4 2 6 insgesamt 12
Leistungsnachweise: 2 Übungs- oder Seminarscheine, die nicht für die
Zulassung zur Diplomvorprüfung berücksichtigt wurden, davon höchstens einer zu den in §11, Abs. 3 aufgezählten Vorlesungen.2. Anorganische Chemie:
Lehrveranstaltung Lehrveranstaltungsart
SWSV Ü S P insgesamt Einführung in die Allgemeine und Anorganische Chemie (mit Experimenten) 5 5 Vorlesungen aus dem Vorlesungsangebot der Anorganischen Chemie (Spezialvorlesungen). 2 2 Chemisches Ergänzungspraktikum für Diplombewerber der Mineralogie, Kristallographie, Geologie, Meteorologie und Physik mit Chemie als Diplom-Nebenfach. 3 insgesamt 10
Leistungsnachweise: Schein zum Chemischen Ergänzungspraktikum. 3. Organische Chemie:
Lehrveranstaltung Lehrveranstaltungsart
SWSV Ü S P insgesamt Organische Chemie I mit Übungen 4 1 5 Organische Chemie II 2 2 Organische Chemie III, IV oder V 2 2 insgesamt 9
Leistungsnachweise: Pflichtklausur zur Organischen Chemie I 4. Physikalische Chemie:
Lehrveranstaltung Lehrveranstaltungsart
SWSV Ü S P insgesamt Einführung in die Physikalische Chemie I 3 3 Einführung in die Physikalische Chemie II 3 3
Physikalisch-chemisches Praktikum für fortgeschrittene Studierende der Naturwissenschaften und Lehrämter.6 6 insgesamt 12
Leistungsnachweise: Praktikumsschein zum Physikalisch-Chemischen
Praktikum für fortgeschrittene Studierende der Naturwissenschaften und Lehrämter. Die Studierenden sollen an den Vorlesungen Physikalische Chemie I und II teilnehmen; die Teilnahme an den Übungen und Klausuren wird empfohlen. Statt der Themenbereiche Physikalische Chemie I und II können auch III und IV für die Prúfung gewählt werden.5. Meteorologie:
Lehrveranstaltung Lehrveranstaltungsart
SWSV Ü S P insgesamt Einführung in die Meteorologie 2 2 Einführung in die synoptische Meteorologie 2 2 Physik der Atmosphäre 2 2 1 Pflichtveranstaltung aus dem Vorlesungsangebot des Hauptstudium 2 2 wünschenswert: aktive Teilnahme an den Übungen zur praktischen Synoptik und Wettervorhersage (1 Wetterbesprechung): 2 SWS 2 2 Meteorologisches Fortgeschrittenen-Praktikum (einschließlich des zugehörigen Seminars) 1 3 4 insgesamt 12
Leistungsnachweise: Praktikumsschein des Meteorologischen
Praktikums für Fortgeschrittene.
Siehe nachfolgenden Hinweis.
- Hinweis:
- Der Praktikumsschein kann ersetzt werden durch den Übungsschein zu einer Vorlesung aus dem Kursus Theoretische Meteorologie I bis IV.
6. Geophysik:
Lehrveranstaltung Lehrveranstaltungsart
SWSV Ü S P insgesamt 1 Vorlesung aus dem Pflichtzyklus des Hauptstudiums oder die Vorlesung Angewandte Geophysik mit Übungen zur jeweiligen Vorlesung 3 (4) 2 5 (6) 1 weitere Pflichtveranstaltung aus dem Vorlesungsangebot des Hauptstudiums 3 (2) 3 (2) insgesamt 8 (bis 9)
Leistungsnachweise: 1 Praktikumsschein (möglichst aus dem
geophysikalischen Feldpraktikum; siehe die
nachfolgenden Hinweise.)
- Hinweis:
- 1. Der Praktikumsschein kann ersetzt werden durch den Übungsschein zu den Vorlesungen.
2. Zur Vorbereitung auf die Veranstaltungen des Hauptstudiums wird die Teilnahme an der Vorlesung "Einführung in die Geophysik" (4 SWS) empfohlen.
7. Mineralogie: Entweder:
Lehrveranstaltung Lehrveranstaltungsart
SWSV Ü S P insgesamt Einführung in die Mineralogie und Petrologie mit Übungen 4 3 7 Vorlesung aus dem Hauptstudium der Mineralogie mit Übungen 2 3 5 Oder:
Lehrveranstaltung Lehrveranstaltungsart
SWSV Ü S P insgesamt Einführung in die Kristallographie mit Übungen 4 2 6 Vorlesung aus dem Hauptstudium der Mineralogie mit Übungen 4 2 6 insgesamt je 12
Leistungsnachweise:
Ein Übungsschein zu einer der einführenden Veranstaltungen aus dem Grundstudium mit erhöhter Anforderung (d.h. mindestens 65 % der jeweils möglichen Punktzahl) oder ein Schein aus dem Hauptstudium des Studiengangs Mineralogie. 8. Informatik:
- Hinweis:
- Das nichtphysikalische Wahlpflichtfach Informatik kann nicht in Kombination mit dem physikalischen Wahlpflichtfach Computerphysik gewählt werden.
Lehrveranstaltung Lehrveranstaltungsart
SWSV Ü S P insgesamt Vorlesungen, Übungen, Seminare und Praktika im Umfang von 12 SWS aus folgendem Angebot: Datenstrukturen und effiziente Algorithmen, Betriebssysteme, Compilerbau, Rechnerorganisation, Berechenbarkeit Komplextheorie, Kodierungstheorie, Informationstheorie, algorithmische Geometrie, parallele Algorithmen, Computer-Simulation und -Algebra, Programmierpraktikum, Seminar zur Informatik oder eine gleichartige Veranstaltung. 12 insgesamt 12
Leistungsnachweise: 2 Leistungsnachweise, die nicht für die Zulassung zur Diplomvorprüfung berücksichtigt wurden. 9. Andere Wahlpflichtfächer: Bei der Wahl eines anderen nichtphysikalischen Wahlpflichtfaches ist die Genehmigungspflicht nach § 17 der Diplomprüfungsordnung zu beachten.
(2) Gegenstand der Fachprüfungen sind:
1. in Experimentalphysik, neben den Grundlagen der klassischen und modernen Physik, insbesondere der Inhalt der Vorlesungen Physik I bis VI und der Fortgeschrittenen-Praktika.
2. in Theoretischer Physik der Inhalt der Vorlesungen Theoretische Physik I bis IV,
3. im physikalischen Wahlpflichtfach der Inhalt von mindestens zwei Vorlesungen aus dem Spezialgebiet,
4. im nichtphysikalischen Wahlpflichtfach der Inhalt der Vorlesungen, Übungen und Praktika nach § 15 Absatz(4) .
(3) Der Kandidat kann sich in einem weiteren Fach ( Zusatzfach) einer Prüfung unterziehen, deren Note ins Diplomzeugnis aufgenommen werden kann, für die Gesamtnote aber nicht berücksichtigt wird.
(4) Die Fachprüfungen, mit Ausnahme der des physikalischen Wahlpflichtfaches und der des Zusatzfaches, können vorgezogen werden, sobald die zu diesen Fächern gehörenden Leistungsnachweise vorliegen.
(5)Das Zulassungsverfahren und die Prüfungsfristen regelt § 17 der Prüfungsordnung.
(2) Die Diplomarbeit wird in einem Physikalischen Institut der Universität zu Köln durchgeführt. Über Ausnahmen entscheidet auf Antrag der Diplomprüfungsausschuß (s. § 20 Absatz 2 DPO).
(3) Die Vergabe der Diplomarbeit erfolgt durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses spätestens zwei Monate nach der letzten bestandenen mündlichen Diplomprüfung. Es wird empfohlen, sich bereits vor den mündlichen Prüfungen um ein Diplomarbeitsthema zu bemühen. In dem betreffenden Themengebiet sollten - durch die Wahl des physikalischen Wahlpflichtfaches - vertiefte Kenntnisse vorhanden sein.
(4) Die Bearbeitungszeit für die Diplomarbeit beträgt 9 Monate zusätzlich zu einer Vorbereitungszeit von drei Monaten. Diese Frist kann auf Antrag in begründeten Ausnahmefällen vom Prüfungsausschuß auf bis zu 6 Wochen verlängert werden.
(5) Während der Diplomarbeit erfolgt die Ausbildung durch das Hauptpraktikum.
(6) Den Abschluß der Diplomarbeit bildet ein öffentliches Kolloquium, in dem der Kandidat über die Ergebnisse seiner Arbeit berichtet.
IV. Schlussbestimmungen
Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät vom 5.12.1991 und des Senats der Universität zu Köln vom 15.1.1992.
Köln, den 21.2.1992
gez. B. König
Rektor
Universitätsprofessor Prof. Dr. B. König
Anlage 1 zur Studienordnung Physik-Diplom Universität
zu Köln Studiengang Physik - Diplom
Studienplan
|
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physik |
Physik |
|
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(WS) |
Physik I
mit Übungen (8 SWS) |
Analysis I
mit Übungen (6 SWS) Lineare Algebra I
|
Allgemeine
Chemie für Naturwissen- schaftler (4 SWS) |
Programmier-
kurs zur Informatik ³ (2 SWS) |
|
(SS) |
Physik II
mit Übungen (8 SWS) Physikalisches
|
Analysis II
mit Übungen (6 SWS) Lineare Algebra II
|
Chemisches
Praktikum (als 3-wöchiges Blockpraktikum in den Ferien) (6 SWS) |
Informatik I
mit Übungen (6 SWS) |
|
(WS) |
Physik III
(4 SWS) Physikalisches
|
Theor. Physik I
(Mechanik)² mit Übungen (6 SWS) |
Analysis III
mit Übungen (6 SWS) |
Informatik II
mit Übungen (6 SWS) |
|
(SS) |
Physik IV
(Atomphysik I) (4 SWS) |
Theor. Physik II
(Elektrodynamik)² mit Übungen (6 SWS) |
|||
|
|||||
1) Mit dem Praktikum kann auch
erst im 3. Semester begonnen werden.
2) Die Diplomvorprüfung in Theoretischer Physik erstreckt sich wahlweise auf den Inhalt der Vorlesungen Theoretische Physik I (Mechanik) oder den Inhalt der Vorlesung Theoretische Physik II (Elektrodynamik). Siehe hierzu §11 und §13 der Studienordnung. 3) Die Teilnahme an diesem Programmierkurs ist nicht Pflicht. Für die Übungen zu den Vorlesungen Informatik I und II werden jedoch Kenntnisse einer Programmiersprache vorausgesetzt. |
|
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---|---|---|---|---|
|
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|
Wahlpflichtfach |
Wahlpflichfach |
(WS) |
Physik V
(Festkörperphysik I) (3 SWS) |
Theoret. Physik III
(Quantenmechanik I) mit Übungen (6 SWS) |
Vorlesungen im Umfang
von mindestes 6 SWS z. B. Atomphysik II oder Festkörperphysik II oder Kernphysik II und Spezialvorlesungen des gewählten Fachgebietes Oberseminar
|
Vorlesungen
Übungen Seminare Praktika nach Maßgabe der Prüfungs- und Studienordnung (ca 8 - 16 SWS) |
(SS) |
Physik VI
(Kernphysik I) (3 SWS) Fortgeschrittenen-
|
Theoret. Physik IV
(Statistische Physik) mit Übungen (6 SWS) |
||
(WS) |
Fortgeschrittenen-
Praktikum (8 SWS) |
|||
(SS) |
mündliche Diplomprüfungen |
|||
(WS) 10. (SS) |
(Hauptpraktikum 4 SWS) Diplomkolloqium |
Anlage 2 zur Studienordnung Physik-Diplom
Universität zu Köln Studiengang Physik -
Diplom
Physikalische Wahlpflichtfächer
Neben Atomphysik, Festkörperphysik und Kernphysik können gegenwärtig folgende Fachgebiete als physikalische Wahlpflichtfächer gewählt werden:
Astrophysik
Quantentheorie - Grundlagen und Vielteilchenaspekte
Halbleiterphysik
Metallphysik
Relativitätstheorie
Computerphysik
Lehrveranstaltung | Lehrveranstaltungsart | ||||
|
|
|
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|
|
Astrophysik I
Astrophysik II Astrophysik III (Vorlesungen und Übungen im Umfang von mindestens 6 SWS) |
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||||
Aktive Teilnahme am Oberseminar über das gewählte Fachgebiet¹ |
|
|
|||
insgesamt |
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Lehrveranstaltung | Lehrveranstaltungsart | ||||
|
|
|
|
|
|
Quantenmechanik II
und Spezialvorlesungen zur Quantentheorie (Vorlesungen und Übungen im Umfang von mindestens 6 SWS) |
|
||||
Aktive Teilnahme am Oberseminar über das gewählte Fachgebiet¹ |
|
|
|||
insgesamt |
|
Lehrveranstaltung | Lehrveranstaltungsart | ||||
|
|
|
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|
|
Festkörperphysik II
und Spezialvorlesungen zur Halbleiterphysik (Vorlesungen und Übungen im Umfang von mindestens 6 SWS) |
|
||||
Aktive Teilnahme am Oberseminar über das gewählte Fachgebiet¹ |
|
|
|||
insgesamt |
|
Lehrveranstaltung | Lehrveranstaltungsart | ||||
|
|
|
|
|
|
Festkörperphysik II
und Spezialvorlesungen zur Metallphysik (Vorlesungen und Übungen im Umfang von mindestens 6 SWS) |
|
||||
Aktive Teilnahme am Oberseminar über das gewählte Fachgebiet¹ |
|
|
|||
insgesamt |
|
Lehrveranstaltung | Lehrveranstaltungsart | ||||
|
|
|
|
|
|
Relativitätstheorie I mit Übungen
Relativitätstheorie II mit Übungen Relativitätstheorie III (Vorlesungen und Übungen im Umfang von mindestens 6 SWS) |
|
||||
Aktive Teilnahme am Oberseminar über das gewählte Fachgebiet¹ |
|
|
|||
insgesamt |
|
Lehrveranstaltung | Lehrveranstaltungsart | ||||
|
|
|
|
|
|
Zwei Vorlesungen mit Übungen zur Computerphysik&178;
(z. B. Computer-Simulation und Algebra) (Vorlesungen und Übungen im Umfang von mindestens 8 SWS) |
4 | 4 |
|
||
Aktive Teilnahme am Oberseminar über das gewählte Fachgebiet¹ |
|
|
|||
insgesamt |
|
1) In Ausnahmefällen kann der Leistungsnachweis in einem Oberseminar
eines anderen Fachgebiets erworben werden.
2) Das Physikalische Wahlpflichtfach Computerphysik kann nicht in Kombination
mit dem nichtphysikalischen Wahlpflichtfach Informatik gewählt werden.
Herausgegeben im Auftrag der Fachkommission Physik
der Universität zu Köln
vom
Ausschuss für die Diplom- Vor- und Hauptprüfung für Studierende
der Physik
Universität zu Köln
Institut für Theoretische Physik
Zülpicher Str. 77
D-50937 K ö l n
Tel.: 0221-470 4310
Fax: 0221-470 5159
e-mail: ch@thp.uni-koeln.de