Physikstudium im Sommersemester 2020: Erfolgreich studieren in schwierigen Zeiten
Update (07.07.2020): Fristverlängerung für Arbeiten, erste Klausurtermine stehen fest
Trotz der derzeitigen Pandemie plant die Physik zur Zeit mit aller Kraft, die Grundlagen für ein erfolgreiches Studium im Sommersemester zu schaffen. Im Moment sind die Rahmenbedingungen unklar und die Lage ändert sich täglich (tagesaktuelle Information der Universität finden sich hier: https://portal.uni-koeln.de/coronavirus).
Trotzdem wollen wir alles daran setzen, zum 20.4.2020 mit einem fast vollständigen Vorlesungsangebot zu starten. Wir bereiten uns darauf vor, dass Vorlesungen, Übungen, Seminare alle online angeboten werden. Wir entwickeln dafür eine Bandbreite verschiedener Formate, die Vorlesungen auf Video, Chats und Videokonferenzformaten einschließen. Seit dem 2.4.2020 kann man sich über Klips zu den Veranstaltungen anmelden. Wir bitten alle Studierenden das auch zu tun, um die Planung der online Formate zu ermöglichen.
Für die Physik ist das eine gewaltige Herausforderung, und wir können schon jetzt versprechen, dass nicht alles perfekt sein wird! Trotzdem wollen wir uns - wenn es die Rahmenbedingungen zulassen - dieser Herausforderung stellen. Eine besondere Herausforderung wird auch sein, das soziale Leben zu organisieren, das auch wesentlicher Bestandteil des Studiums ist. Hier ist die Initiative und Kreativität jedes/r Einzelnen gefragt! Unsere digitale Welt bietet dafür viele Möglichkeiten, von sozialen Netzwerken bis zu gamer channels. Damit kann jede/r schon jetzt anfangen. Auf www.physik.uni-koeln.de/online-foyer hat die Fachschaft die lebendige Atmosphäre unseres Foyers mit mehreren Chat-Kanälen virtuell nachgebaut.
Auf der technischen Seite sollten sich alle Studierende bereits jetzt auf viele Onlineformate einstellen. Unten haben wir Hinweise zu technischen Voraussetzungen zusammengestellt.
Wenn wir alle zusammenarbeiten und uns gegenseitig unterstützen, wird es uns gelingen, dies zu einem erfolgreichen Semester zu machen. Ihr Feedback wird uns dabei helfen, die neuen Lehrformate zu entwickeln und zu verbessern.
Informationen zu Prüfungen und Abschlussarbeiten
Hier noch Informationen aus den Prüfungsausschüssen Bachelor Physik, Bachelor Master und Physik Lehramt (Stand 07.07.20, die Regelung können je nach Rahmenbedingung jederzeit wieder geändert werden):
- Solange reguläre mündliche Prüfungen nicht möglich sind, gibt es die ab sofort die Möglichkeit solche Prüfungen online abzuhalten, wenn die notwendigen technischen Voraussetzungen vorhanden sind. Genaue Informationen hierzu finden Sie unten.
- Es wurden universitätsweit Hörsäle für Klausuren identifiziert, in denen sich die vorgegebenen Sicherheits- und Hygienemaßnahmen umsetzen lassen. Da nur sehr wenige Räume in Frage kommen, haben die Prüfungsausschüsse in der Physik beschlossen, die eigentlich für März vorgesehenen Nachklausuren in die vorlesungsfreie Zeit im Anschluss an die "regulären" Klausuren des Sommersemesters zu verschieben. Studierende können sich so im gesamten Sommersemester auf ihre Vorlesungen konzentrieren, bevor sich dann eine wahrscheinlich verlängerte Prüfungsphase anschließt.
- Die ersten Termine für die regulären Klausuren des Sommersemesters stehen fest: Kern- und Teilchenphysik (20.07., 12-15 Uhr), Theoretische Physik II (Lehramt) (20.07., 13-16 Uhr), Experimentalphysik I (21.07., 9-12 Uhr), Vektoranalysis und Lineare Algebra (27.07., 14:30-17:30 Uhr), Festkörperphysik (28.07., 9-12 Uhr), Theoretische Physik II (QM) (31.07., 12-15 Uhr). Die Anmeldung ist über KLIPS möglich. Wir bitten um Entschuldigung, dass wir Ihnen nicht schon jetzt den gesamten Klausurplan mitteilen können. Dies ist der universitätsweiten Planung wegen der Raumsituation geschuldet.
- Sollte eine wegen Covid-19 verschobene Prüfungen formal Zugangsvoraussetzung eines anderen Moduls sein, sind solche Regelungen ausgesetzt. In allen Zweifelsfällen kontaktieren Sie bitte die Studienberaterinnen und Studienberater!
- In einzelnen Außnahme- und Härtefällen ist es möglich als Ersatz für eine schriftliche Prüfung über die Prüfungsausschussvorsitzenden eine mündliche Online-Prüfung zu beantragen. Bitte dies nur in wirklich dringenden Fällen beantragen, eine Voraussetzung ist zum Beispiel, dass es ohne die Prüfung zu erheblichen Verzögerungen des Studienabschlusses kommt.
- Abschlusskolloquien zur Bachelor- oder Masterarbeit können in der Regel online durchgeführt werden. Laut Beschluss der Prüfungsausschüsse sind bis auf Weiteres die Abgabefristen für Abschlussarbeiten (BSc/MSc) um 3 Wochen verlängert. Studierende der Lehramtsstudiengänge finden die entsprechende Regelung auf den Seiten des ZfL. Abschlussarbeiten können elektronisch abgegeben werden. Kontaktieren Sie dazu bitte das Prüfungsamt (physik-pa(at)uni-koeln.de).
- Wir können erste verbindliche Aussagen zum Praktikum A machen. Aktuelle Informationen zu den Praktika finden Sie auch weiter unter Praktikum A, Praktikum B und Advanced Practical Courses M.
- Unter der Voraussetzung, dass die Hygieneregeln eingehalten werden, können Abschlussarbeiten (Master, Bachelor) wieder aufgenommen werden. Für die Einhaltung der Hygieneregeln ist der/die Betreuer/in verantwortlich.
- Alle internen Studierenden, die sich erfolgreich für das Masterstudium im Sommersemester 2020 beworben haben, denen es aber durch die Absage der Prüfungen im Moment nicht möglich ist, das Bachelorstudium abzuschließen, können im Sommersemester 2020 ausnahmsweise parallel in den Bachelor- und Masterstudiengang eingeschrieben werden. Bewerberinnen und Bewerber von anderen Universitäten müssen derzeit zur Einschreibung auch keine Exmatrikulationsbescheinigung vorweisen. Fehlende Prüfungsleistungen bzw. Exmatrikulationsbescheinigungen müssen natürlich nachgeholt bzw. nachgereicht werden (sonst ist eine Rückmeldung zum Wintersemester nicht möglich).
- Darüber hinaus haben das Rektorat und die Fakultäten der Universität zu Köln auf Grundlage der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung gemeinsam beschlossen, dass Prüfungen, die zwischen dem 01.04.2020 und dem 30.09.2020 abgelegt und nicht bestanden werden, als nicht unternommen gelten. Dies gilt nicht für Abschlussarbeiten, einschließlich der Schwerpunktseminare in der ersten Prüfung nach DRiG/JAG NRW. (Freiversuche.) Achtung: Diese Regelung ermöglicht nicht, eine bestandene Prüfung zur Notenverbesserung zu wiederholen.
Zögern Sie nicht, eine Nachricht an die Studienberaterinnen und -berater schicken, die natürlich für alle Fragen zum Studium zur Verfügung stehen.
Kontakt:
Joachim Hemberger, Studiengangskoordinator BSc Physik: hemberger(at)ph2.uni-koeln.de
Petra Neubauer-Guenther, Studiengangskoordinatorin MSc in Physics: petra.neubauer(at)uni-koeln.de
Studienberatung BSc Physik (Nigel Warr, Rochus Klesse): Physik-BSc(at)uni-koeln.de
Studienberatung BA Physik (Rochus Klesse, Nigel Warr): Physik-LA(at)uni-koeln.de
Studienberatung MSc in Physics (Frank Lewen, Petra Neubauer-Guenther): master-physics(at)uni-koeln.de
Fachschaft Physik: fs-physik(at)uni-koeln.de
Weiterführende Informationen
Informationen zu Online-Prüfungen
Online-Prüfungen im SS 2020 - Hinweise für Studierende
Online-Prüfungen werden übergangsweise in den Studiengängen der Physik (Bachelor, Lehramt, Master) im Sommersemester 2020 eingeführt, solange reguläre mündliche Prüfungen nicht möglich sind. Sie stellen besondere technische und logistische Anforderungen. Lesen Sie daher bitte alle Regelungen sorgfältig durch.
Allgemeine Regelungen
Eine Online-Prüfung wird nur dann abgehalten, wenn Sie mit allen Aspekten der Prüfungsform einverstanden sind, einschließlich der Übertragung von Videobildern aus dem Prüfungszimmer. Sie können Online-Prüfungen jederzeit vor Beginn der Prüfung mit einer Nachricht an das Prüfungsamt und die Prüferin oder den Prüfer absagen. Mündliche Prüfungen können dann auf einen Zeitpunkt verschoben werden, wenn reguläre
mündliche Prüfungen wieder möglich sind. Bedingung für eine Online-Prüfung ist, dass die technischen Voraussetzungen diese möglich machen. Die Prüferin oder der Prüfer können während der Prüfung diese jederzeit nach Rücksprache mit der Beisitzerin bzw. dem Beisitzer ohne Begründung abbrechen, wenn z.B. die technischen Voraussetzungen nicht ausreichend scheinen oder wenn der Verdacht auf einen Betrugsversuch vorliegt. In diesem Fall heißt das nicht, dass die Prüfung nicht bestanden wurde, sondern nur, dass sie wiederholt wird. Eine Aufzeichnung der Prüfung ist nicht gestattet.
Technische Voraussetzungen
Die Prüfungen werden als Zoom-Videokonferenz, DFNConf oder ähnlichen Programmen durchgeführt. Dabei wird die Verbindung jeweils durch die Prüferin oder den Prüfer initiiert. Bereits vor der Prüfung müssen Sie die Technik testen und den Prüfungsraum vorbereiten. Gebraucht werden eine Kamera mit ausreichender Auflösung, Mikrofon und Lautsprecher (optimal ist ein Headset), sowie eine Telefonverbindung. In aktuellen
Notebooks sollten alle Komponenten vorhanden sein. Falls Sie stattdessen ein Tablet oder Smartphone benutzen wollen, benötigen Sie eine Möglichkeit, dieses so zu fixieren, dass Sie für die Prüfung die Hände frei haben. Positionieren Sie die Kamera am besten so, dass diese frontal auf Sie ausgereichtet ist. Testen Sie vorher, dass die Auflösung der Kamera für die Prüfungssituation ausreichend ist. Kontrollieren Sie dafür mit Testfotos, ob in der geplanten Konfiguration, Beleuchtung und Kameraausrichtung Ihr Ausweis scharf dargestellt wird, so dass Sie sich ausweisen können, und ob Zeichnungen und Formeln, die Sie zu Papier bringen, gut erkennbar sind. Bei einem Notebook kann man eventuell zur Abbildung eines Papiers den Deckel etwas kippen. Auch alternative Konfigurationen sind möglich und sollten mit dem Prüfer abgesprochen werden (z.B. kann man auch ein Tablet mit Stift statt dem Papier benutzen, technisch meldet man sich dann mit zwei Geräten in der Videokonferenz an).
Auf ihrem Tisch sollte sich nur die Aufnahmetechnik, ein Stift und 5-10 leere Blätter Papier befinden. Auf den verwendeten elektronischen Geräten darf nur die zur Prüfung notwendige Software gestartet sein. Stellen Sie schließlich sicher, dass sie für die Dauer der Prüfung und der Nachbesprechung alleine im Raum sind und nicht gestört werden. Berücksichtigen Sie bei der Vorbereitung des Raumes und Ihrer Geräte, dass Bilder des Raumes und der Bildschirme übertragen werden (siehe Ablaufplan).
Ohne diese Voraussetzungen ist die Online-Prüfung nicht möglich.
Ablauf
- Besprechen Sie in der Regel ein bis zwei Monate vor der Prüfung den Inhalt der Prüfung, das Prüfungsformat, zulässige Hilfsmittel während der Prüfung, verwendete Software und den Prüfungstermin mit der Prüferin oder dem Prüfer. Vereinbaren Sie eventuell einen extra Termin für einen Techniktest. Es empfiehlt sich, der Prüferin oder dem Prüfer auch eine Telefonnummer mitzuteilen, unter der Sie bei Technikproblemen am Prüfungstermin erreichbar sind. Dies ist freiwillig.
- Melden Sie die Prüfung direkt danach (spätestens eine Woche vor der Prüfung) per Email im Prüfungsamt an. Verwenden Sie dazu das Formular zur Anmeldung von Online-Prüfungen und fügen Sie eventuell verlangte Nachweise bei. Für die Anmeldung zum Praktikum gibt es extra Regelungen (Praktikumsdatenbank). Hinweis: um z.B. auf dem Smartphone digital unterschreiben zu können, bieten sich Apps wie SignNow an. Eingescannte unterschriebene Dokumente sind natürlich auch zulässig.
- Bereiten Sie den Prüfungsraum wie oben beschrieben vor und machen Sie einen Techniktest vor dem eigentlichen Prüfungstermin.
- Zum Prüfungstermin wird die Online-Verbindung von der Prüferin oder dem Prüfer initiiert und beginnt mit einem ausführlichen Test der Technik. Die Prüferin oder der Prüfer wird Sie bitten mit der Kamera ein Videobild des Tisches und des Raums, sowie eventuell per screensharing den Bildschirm des Computers oder Ihres Smartphones zu übertragen.
- Erst wenn alle Tests erfolgreich abgeschlossen sind, beginnt die eigentliche Prüfung. Die Prüferin und Prüfer können Sie jederzeit bitten, nochmal Kamerabilder der Umgebung zu übertragen. In Absprache mit der Beisitzerin oder dem Beisitzer kann die Prüfung jederzeit ohne Angabe von Gründen abgebrochen werden, wenn die technischen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen oder der Verdacht eines Betrugsversuches vorliegt. Wenn Sie selbst der Meinung sind, dass Probleme mit der Technik eine reguläre Prüfung unmöglich machen, müssen Sie das vor Ende der Prüfung und insbesondere vor Verkündigung des Ergebnisses zu Protokoll geben. Die reguläre Prüfungsdauer kann um maximal 15 min verlängert werden, falls technische Probleme während der Prüfung zu Verzögerungen führen.
- Kolloquien zur Bachelor- oder Masterarbeit können in ähnlichen Formaten (in der Regel mit Online-Publikum) durch die Prüferin oder den Prüfer organisiert werden.
- Nach der Prüfung werden Sie gebeten, kurz den elektronischen Prüfungsraum zu verlassen. Danach erfolgt in der Regel noch ein Gespräch, in dem Ihnen das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt wird.
Datenschutzhinweise zur Verwendung von Zoom
Hinweise zu technischen Voraussetzungen des Online-Studiums
Im Moment gehen wir davon aus, dass die Lehre im Sommersemester 2020 in Online-Formaten stattfinden wird. Die minimale Voraussetzung für das Online-Studium ist eine funktionierende Internetverbindung, sowie ein Gerät (Computer, Laptop, Tablet, Smartphone), um sich Online-Materialien wie Videos von Vorlesungen herunterladen und ansehen zu können. Dringend empfehlenswert ist auch, dass zumindest ein Gerät (z.B. das Smartphone) mit Kamera und Mikrofon ausgestattet ist, damit Sie an Online-Übungen teilnehmen können. Mit der Handykamera können Sie zum Beispiel handgeschriebene Lösungen von Übungsaufgaben abfotografieren und elektronisch einreichen.
Vorteilhaft - aber nicht unbedingt nötig - ist es, wenn Sie die Möglichkeit haben, mit einem Stift elektronisch auf Tablet oder Laptop mit Touchscreen zu schreiben. Besonders nützlich ist das für Diskussionen innerhalb von Lerngruppen, kann aber natürlich auch für die aktive Teilnahme an Übungen verwendet werden. Statt Touchscreens gibt es auch externe Tablets (mit und ohne Bildschirm), die über einen USB Anschluss am Computer eine Eingabe per Stift ermöglichen. Es gibt aber auch eine brauchbare und billige Lösung ganz ohne elektronischen Stift: befestigen Sie dazu ihr Smartphone an einem passenden Halter so, dass es von oben ein Bild von einem Blatt Papier aufnimmt und schreiben Sie einfach mit einem Stift auf dem Papier. Die Halterung können Sie vielleicht aus den Dingen basteln, die Sie zu Hause finden (z.B. aus einem Notenständer oder einem nie benutzen Selfie-Stick). Oder falls Ihr Tisch nahe einem Fenster steht, können Sie für wenig Geld eine Handyhalterung mit Saugnapf erstehen und dort befestigen. Wenn Sie eine gute Lösung gefunden haben, teilen Sie diese doch auf www.physik.uni-koeln.de/online-foyer zum Beispiel im Kanal "ILIAS und KLIPS Selbsthilfegruppe".
Noch ein Tipp: Wollen Sie gleichzeitig ein Bild von Smartphone und Computer per Videokonferenz übertragen, können Sie sich mit zwei Geräten einloggen. Vergessen Sie dabei nicht Lautsprecher und Mikrofon eines der Geräte zu deaktivieren.