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Auslands-BAföG

Da der Bedarfssatz bei der Bemessungsgrenze des Auslandsbafögs höher ist, erhalten wesentlich mehr Studierende eine Ausbildungsförderung für ein Studium im Ausland, als im Inland.

Die Förderdauer für ein durch das Auslandsbafög gefördertes Studium beträgt mindestens 6 Monate/ ein Semester, oder 12 Wochen bei einem Studium im Rahmen einer Hochschulkooperation. Bei Aufenthalten im Raum der EU und der Schweiz ist die Förderung von unbeschränkter Dauer und von Studienbeginn an möglich. In außereuropäischen Ländern beträgt die Förderung in der Regel ein Jahr, bis maximal zwei Jahre.

Das Auslandsstudium muss nach dem Ausbildungsstand förderlich sein, d.h. Grundkenntnisse in einem mindestens einjährigen Studium im Inland müssen erworben worden sein, zudem muss gewährleistet sein, dass eine Anrechnung der im Ausland erbrachten Studienleistungen, zumindest teilweise, im Heimatland möglich ist. Stets erforderlich sind ausreichende Kenntnisse der Unterrichts- und Landessprache.

Die Voraussetzung für die Förderung eines Auslandspraktikums ist, dass dieses im Zusammenhang mit einem Studium an einer inländischen Hochschule durchgeführt und dafür erforderlich, sowie in den Ausbildungsbestimmungen geregelt ist, es sich also um ein Pflichtpraktikum handelt. Mindestdauer sind hier 12 Wochen.
Die Stipendienleistungen sind: Ein Zuschlag für nachweisbar notwendige Studiengebühren von bis zu 4600 Euro für maximal ein Jahr, Reisekostenzuschüsse abhängig je nach Zielland, Unterstützung bei eventuellen Zusatzkosten der Krankenversicherung sowie Zuschläge für höhere Lebenshaltungskosten bei Aufenthalten in Ländern außerhalb der EU und der Schweiz, je nach Land zwischen 50 und 315 Euro monatlich.

Die Antragstellung sollte mindestens 6 Monate vor einer geplanten Ausreise stattfinden. Zuständig sind jeweils zentrale Ämter, die bestimmte Ländergruppen abdecken.