ERASMUS
Das Hochschulprogramm ERASMUS fördert seit 1987 die europaweite Mobilität von Studierenden und Dozierenden. Bisher haben über 1,5 Mio. Studierende und mehr als 100.000 Dozierende einen Auslandsaufenthalt mit dem ERASMUS-Programm durchgeführt.
Neben dem "normalen" Stpendienangebot bezüglich eines Studienaustausches kann auch ein Praktikum im Ausland finanziell unterstützt werden. Die wichtigsten Eckpunkte sind in der Tabelle unten zusammengefasst. Mehr Informationen findet Ihr noch auf der offiziellen ERASMUS Seite, aber besser noch in der ERASMUS Sektion des AAA. Letzteres hat auch eine Informationsbroschüre zum Thema ERASMUS zusammengestellt.
ERASMUS Studium | ERASMUS Praktikum | |
Wer wird gefördert? | Deutsche oder EU/EFTA-??Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeit des assoziierten Landes Türkei; Asylberechtigung, Staatenlosigkeit | |
Ausländer mit dauerhaftem Wohnrecht in Deutschland (unbefristete Aufenthaltserlaubnis) | ||
Bachelor, Master, Diplom, PhD, Lehramt | ||
Keine Altersbeschränkung | ||
Immatrikulation an der Universität zu Köln | ||
Abschluss mindestens des ersten Studienjahrs bei Antritt des Auslandsaufenthaltes | ||
In welchen Ländern wird gefördert? | In den 27 Mitgliedsstaaten der EU, Island, Lichtenstein, Norwegen, Türkei, Schweiz | |
Was wird gefördert? | Ein Vollzeitstudium im eingeschriebenen Fach. | Vollzeitpraktika in Unternehmen, Verbänden, Behörden, NGOs, Hochschulen, Schulen etc. jeweils frei wählbar mit inhaltlichem Bezug zum Studium |
Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule und an der Universität zu Köln (Beurlaubung durch das Studierendensekretariat auf Antrag des Studierenden) | Ausgeschlossen ist die Förderung eines ERASMUS-?Praktikums an europäischen Institutionen und Einrichtungen, an Einrichtungen oder Organisationen, die Gemeinschaftsprogramme (EU-?Programme) verwalten, sowie in nationalen diplomatischen Vertretungen (Botschaften usw.) des Herkunftslandes des Geförderten im Gastland | |
Sprachkurs an Partnerhochschule | Es können sowohl Pflichtpraktika, als auch freiwillige Praktika gefördert werden. Freiwillige (fakultative) Praktika sind durch die Vergabe von ECTS, oder Eintrag ins Diploma Supplement anzuerkennen | |
Dauer der Förderung? | Pro Student ist nur jeweils ein Auslandsaufenthalt mit dem ERASMUS Studien- bzw. Praktikumsprogramm gestattet. Die Höchstförderdauer für ERASMUS Studium plus Praktikum beträgt 24 Monate. | |
3 bis 12 Monate. Ab Juli des ersten Jahres, nicht länger als der 30.9 des folgenden Jahres. | ||
Zeitpunkt der Förderung? | Zwischen Anfang Juni eines jeden Jahres und Ende September eines jeden Folgejahres | |
Aufenthaltszeit? | Angepasst an den akademischen Kalender der Partnerhochschule | Frei wählbar |
Bewerbungsfristen? | zu Beachten sind die Einschreibefrist der jeweiligen Hochschule | keine |
Auswahlverfahren? | Im Fachbereich | |
Fördersumme? | 100- ??150 Euro pro Monat (BAföG-??EmpfängerInnen erhalten einen Mobilitätszuschuss in gleicher Höhe wie die anderen Studierenden) | 350 Euro pro Monat |
Bewerbung? | Die Bewerbung erfolgt in vorheriger Absprache mit uns (Erasmus-Beauftragte: siehe Ansprechpartner*innen der Fachgruppe) | |
Bewerbungsunterlagen? | Tabellarischer Lebenslauf | |
Motivationsschreiben | ||
Leistungsnachweis | ||
Immatrikulationsbescheinigung | ||
Formlose Praktikumsbescheinigung des Unternehmens (Name, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefonnummer und Emailadresse, Praktikumsbeginn und Praktikumsdauer) |